Der "Angelschein"
...auf
dem Weg zum ersten (legalen) Fisch.
Im Volksmund ist häufig die Rede von einem "Angelschein", wenn es darum geht, auf legalem Weg den Angelsport ausüben zu können. Einen "Angelschein" als solchen gibt es jedoch gar nicht. Wer legal an Flüssen, Seen und auch privaten Gewässern als Eigentümer angeln möchte, muss zunächst einige Voraussetzungen erfüllen und Dokumente nachweisen können. Dabei führt in der Regel kein Weg an der Fischerprüfung vorbei:
- Zunächst muss ein Vorbereitungslehrgang ("Angelkurs") zur Fischerprüfung (min. 30 Unterrichtsstunden) absolviert werden, um sich die nötigen Grundlagen (z.B. Allg. Fischkunde, Spez. Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde, Gesetzeskunde) anzueignen. Dieser kann in den anfallenden Kosten variieren (beim Ausbildungsleiter erfragen).
- Anschließend wird nach Entrichtung der Fischerprüfungsgebühr (ca. 30€) die Fischerprüfung in schriftlicher Form (Multiple-Choice-Test) abgelegt. Nach erfolgreicher Prüfung erhält man für gewöhnlich ein Prüfungszeugnis z.B. in Form einer Urkunde.
- Mit einem entsprechendem Nachweis kann nun ein Fischereischein ("Angelschein") bei der Gemeinde beantragt werden. Hierfür sind Passfotos, Bearbeitungsgebühren und eine Fischereiabgabe fällig, die sich i.d.R. nach der Gültigkeitsdauer richtet. Nach Ablauf der Gültigkeit muss dieser erneut bei der Gemeinde verlängert werden.
- Mit einem gültigen Fischereischein kann nun an privaten Gewässern geangelt werden. Das Prüfungszeugnis/-urkunde ist nicht mitzuführen, sollte jedoch sicher verwahrt werden, falls der Fischereischein verloren geht oder abläuft.
- An "fremden" Gewässern ist zudem die Erlaubnis beim Pächter oder Eigentümer in Form eines Fischereierlaubnisscheins ("Angelkarte") einzuholen. Dieser kann je nach unterschiedlicher Gültigkeitsdauer oder z.B. Anzahl an Gewässerstrecken in anfallenden Kosten schwanken (s. "Gastangler").
- Beide Dokumente (Fischereischein und Fischereierlaubnischein) sind jederzeit beim Angeln mitzuführen und berechtigen zum Fischfang. Dem Angelsport steht nun nicht mehr viel im Wege. Weitere Einzelheiten u.a. Aufschluss über Fangbeschränkungen, Fangereäte und getroffenen Vereinbarung zur praktischen Ausübung am Gewässer (Gewässerordnung, Schonmaße, Fangbeschränlung, uvm.) lassen sich den Dokumenten entnehmen.
Aktuelle Lehrgangs- und Prüfungstermine finden Sie unter anderem auf der Homepage "Verband Hessischer Fischer e.V.": http://hessenfischer.net/ unter dem Stichwort "Fischerprüfung".